Für Zahnarzt- und Arztpraxen und MVZ

IT-Sicherheits­richtlinie umgesetzt. Aber auch belegt?

Praxis-Check nach § 390 SGB V, komplett aus der Ferne, zum Festpreis. Am Ende haben Sie einen Nachweisordner zu jeder Anforderung.

  • Kein Termin in der Praxis
  • Festpreis, vorab verbindlich
  • Unabhängig von Hardware und IT-Betreuung
Nachweisordner Beispiel
  • Datensicherung Wiederherstellung getestet, Protokoll liegt bei belegt
  • Benutzerkonten Aktive Konten geprüft und aufgelistet belegt
  • Zugriff von außen Fernzugänge erfasst, Zuständigkeit klären To-do
  • Updates Aktualisierungsstand dokumentiert belegt
Beispielhafte Darstellung: Zu jeder Anforderung sehen Sie den Stand und wo der Beleg liegt.

Das Problem

Umgesetzt ist oft vieles. Belegen lässt sich selten etwas.

Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V ist verbindlich. Arztpraxen setzen die Fassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung um, die KBV IT-Sicherheitsrichtlinie. Zahnarztpraxen setzen die KZBV IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung um. Sie gilt für alle Praxen in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung, also praktisch für jede Praxis mit Kassenzulassung.

In vielen Praxen hat der IT-Dienstleister das meiste längst eingerichtet. Wenn aber jemand nachfragt, kann die Praxis selten zeigen, was davon umgesetzt ist, seit wann, und wo der Beleg liegt.

Die Leistung

Was der Praxis-Check für Sie erledigt

Der Check prüft, ob Ihre Praxis die Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie erfüllt, und legt zu jeder Anforderung den Nachweis ab.

Komplett aus der Ferne

Eine Fernwartungssitzung, also ein gesicherter Fernzugriff, den Ihr IT-Dienstleister freigibt. Dazu ein kurzer Videotermin mit Ihnen. Niemand muss in die Praxis kommen, der Betrieb läuft normal weiter.

Echte Tests statt Fragebogen

Ich prüfe nicht nur, ob etwas eingerichtet ist, sondern ob es funktioniert:

  • Lässt sich das Backup, also die Datensicherung, wirklich wiederherstellen?
  • Wer kommt von außen ins Praxisnetz?
  • Welche Benutzerkonten sind noch aktiv?

Ein Ergebnis zum Vorzeigen

Ein Nachweisordner zu jeder Anforderung und eine priorisierte To-do-Liste, die Ihr IT-Dienstleister direkt abarbeiten kann.

Der Praxis-Check ist eine technische Prüfung mit Nachweisen. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Zertifizierung.

Ablauf

So läuft der Check ab

  1. Kennenlerngespräch 15 Minuten

    Per Telefon oder Video, kostenlos und unverbindlich. Wir klären, ob der Check zu Ihrer Praxis passt.

  2. Vorbereitung

    Sie erhalten einen schriftlichen Auftrag mit festgelegtem Prüfumfang und eine kurze Checkliste für die Praxis. Mit Ihrem IT-Dienstleister vereinbaren wir einen Termin für die Fernwartung.

  3. Remote-Check etwa ein halber Tag

    Ich prüfe über die Fernwartungssitzung, die Ihr IT-Dienstleister freigibt. Dazu kommt ein kurzer Videotermin mit Ihnen. Ihr Praxisbetrieb läuft normal weiter.

  4. Ergebnis

    Sie erhalten den Nachweisordner und die To-do-Liste. In einer Nachbesprechung per Video gehen wir alles gemeinsam durch.

    Optional folgt eine jährliche Wiederholung. Denn ein Nachweis von heute belegt nicht, dass die Maßnahme nächstes Jahr noch wirkt.

Vom Erstgespräch bis zum Ergebnis vergehen meist zwei bis drei Wochen.

Unabhängig

Unabhängig, und kein Konkurrent für Ihren IT-Dienstleister

  • Nichts zu verkaufen außer der Prüfung

    Ich verkaufe weder Hardware noch IT-Betreuung. Meine Empfehlungen hängen also nicht an einem Verkauf.

  • Zusammen mit Ihrem Dienstleister

    Ich arbeite mit Ihrem bestehenden IT-Dienstleister zusammen. Er bekommt eine klare Liste und kann sie abarbeiten. Sie bleiben bei Ihrem Dienstleister.

Für IT-Dienstleister: Sie erhalten den Prüfumfang vor dem Termin. Fragen zum Ablauf beantworte ich gern direkt per E-Mail.

Preis

Festpreis, vorab verbindlich

Den Festpreis nenne ich Ihnen im Kennenlerngespräch, bevor Sie etwas beauftragen. Er gilt für den Prüfumfang, den wir im Auftrag festlegen. Es kommen keine Stundensätze oder Nachforderungen dazu.

Einführungsangebot für die ersten fünf Praxen

Zum Einführungspreis

Die ersten fünf Praxen erhalten den Check zu einem reduzierten Einführungspreis. Im Gegenzug bitte ich Sie um eine kurze Rückmeldung, die ich als Referenz nennen darf.

Im Festpreis enthalten

  • Schriftlicher Auftrag mit festgelegtem Prüfumfang
  • Remote-Check, etwa ein halber Tag
  • Nachweisordner zu jeder Anforderung
  • Priorisierte To-do-Liste für Ihren IT-Dienstleister
  • Nachbesprechung per Video
15-Minuten-Gespräch vereinbaren Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Vertraulichkeit

Datenschutz und Vertraulichkeit

  • Einstellungen statt Patientenakten

    Der Check prüft Konfigurationen und Abläufe, keine Patientenakten.

  • Auftrags­verarbeitungs­vertrag

    Bei Bedarf schließe ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit Ihnen ab. Er regelt, wie ich mit Daten Ihrer Praxis umgehen darf.

  • Verschwiegenheits­verpflichtung

    Bei Bedarf verpflichte ich mich schriftlich zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB. Diese Verpflichtung brauchen Praxen ohnehin von jedem externen Dienstleister.

  • Verschlüsselte Übergabe

    Ihre Ergebnisse übergebe ich verschlüsselt.

Bitte senden Sie mir keine Patientendaten per E-Mail.

Wie ich mit Ihren Angaben umgehe, steht in der Datenschutzerklärung.

Porträt von Lennart Pafel

Über mich

Lennart Pafel

Ich bin Software-Engineer seit drei Jahren, mit Schwerpunkt IT-Sicherheit. Ich baue selbst Software für den produktiven Einsatz und habe Entwicklungsteams geleitet. Deshalb weiß ich, wo IT in der Praxis typischerweise Lücken hat, und wie man prüft, ob eine Maßnahme wirklich wirkt.

Ich arbeite ausschließlich remote, für Praxen in ganz Deutschland.

Mehr über meine Arbeit als Software-Engineer: lennartpafel.info (auf Englisch).

FAQ

Häufige Fragen

Muss jemand in die Praxis kommen?

Nein, alles läuft aus der Ferne: über eine Fernwartungssitzung, die Ihr IT-Dienstleister freigibt, und einen kurzen Videotermin mit Ihnen.

Brauche ich meinen IT-Dienstleister dafür?

Ja. Er gibt die Fernwartungssitzung frei und setzt anschließend die To-do-Liste um.

Sehen Sie Patientendaten?

Nein. Geprüft werden Einstellungen und Abläufe. Falls ein Zugriff im Einzelfall technisch unvermeidbar ist, regelt das ein Auftragsverarbeitungsvertrag.

Was passiert, wenn Mängel gefunden werden?

Sie bekommen eine priorisierte Liste. Die Umsetzung übernimmt Ihr IT-Dienstleister. Eine Nachprüfung ist optional.

Ersetzt der Check eine Zertifizierung oder eine Rechtsberatung?

Nein. Der Praxis-Check ist eine technische Prüfung mit Nachweisen.

Für welche Praxen eignet sich der Check?

Für Zahnarzt- und Arztpraxen, Gemeinschaftspraxen und MVZ. Für Zahnarztpraxen prüfe ich nach der IT-Sicherheitsrichtlinie der KZBV, für Arztpraxen nach der Richtlinie der KBV.

Wie lange dauert es?

Vom Erstgespräch bis zum Ergebnis meist zwei bis drei Wochen. Der Check selbst dauert etwa einen halben Tag.

Kontakt

Lernen wir uns kennen: 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich

Schreiben Sie mir kurz, wann Sie gut erreichbar sind. Das Gespräch führen wir per Telefon oder Video.

Bitte senden Sie mir keine Patientendaten per E-Mail. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in der Datenschutzerklärung.